Training -Geänderte Bedingungen für den Sportbetrieb

Liebes Mitglied,

wie Ihr alle mittlerweile wisst, sind im November sämtliche sportlichen Aktivitäten, außer Einzelsport, in Bayern bis vorläufig 1.Dezember 2020 verboten.
Dies betrifft auch unser Hallentraining für alle Nachwuchssportler.
Sobald wir dürfen, geben wir Euch umgehend Bescheid und wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

Info des BLSV:
Am Donnerstag, 29. Oktober, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die seit Montag, 2. November, gelten. Seit Bekanntgabe der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. Bay. IfSMV) am Freitag steht die gute Nachricht fest: Individualsport auf Sportanlagen ist unter Einschränkungen möglich!
Diese Präzisierung, die in § 10 der 8. Bay. IfSMV beschrieben wird, besagt, dass Sportanlagen nicht grundsätzlich vollständig geschlossen werden müssen, sondern für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen – allerdings nur unter der Einschränkung, dass Individualsportarten entweder „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden.

Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Landeskader erlaubt
Eine weitere positive Nachricht wird in § 10 (2) der 8. Bay. IfSMV geregelt. Demnach können neben Berufssportlern auch Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren (vgl. den Link bzw. den Wortlaut unter § 10 (2) in der 8. Bay. IfSMV). Unter folgendem Link finden Sie die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/
Die Einschränkungen, die seit Montag für unsere Sportlerinnen und Sportler gelten, sind gravierend. Ein Lichtblick ist dabei, dass zumindest der Sportbetrieb für Individualsportarten sowie für unsere „Olympiasieger von morgen“ in den Landeskadern, wenn auch unter Einschränkungen, möglich ist. Auch in dieser schwierigen Phase sind wir davon überzeugt, dass unsere Sportvereine und Sportfachverbände verantwortungsvoll im Sinne ihrer Sportlerinnen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei immer klar im Mittelpunkt!

Aktuelle FAQs
http://www.blsv.de/coronavirus

Fragen, die wir schon mit dem Innenministerium klären konnten:

1. Klarstellung bzw. Definition des Begriffs Individualsports.
Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten hinweg.

2. Ist die Regelung auch für den Kampfsport gültig?
Ja, die Regelung gilt für alle Sportarten, auch für den Kampfsport.

3. Wenn die Sportanlagen für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen, gelten dann weiterhin die Regelungen aus dem Rahmenhygienekonzept Sport?
Ja, auch bei der Ausübung des Individualsports müssen die Vorschriften aus dem Rahmenhygienekonzept Sport eingehalten werden.